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Ratgeber Autokauf - Fahrzeugpapiere

, Berichtigung, Wohnungswechsel, Namensänderung, technische Änderungen, Ersatzfahrzeugschein, Ersatzfahrzeugbrief, Ersatzführerschein
 
Verantwortlich für die Informationen auf dieser Seite des Ratgebers Autokauf ist die DA Direkt, eine der größten Kfz-Direktversicherungen in Deutschland.
 

Ratgeber Autokauf - Fahrzeugpapiere

Sollten Ihnen Ihre Fahrzeugpapiere abhanden gekommen sein oder darin veraltete Daten stehen, kann es bei einer Fahrzeugkontrolle Probleme geben.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Wohnungswechsel oder Namensänderung
Dafür brauchen Sie:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen
Dafür brauchen Sie:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Ggf. TÜV-Untersuchungsbericht bzw. Dekra-Nachweis
Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheins oder -briefs
Dafür brauchen Sie:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Ggf. Bescheinigungen über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
  • Verlusterklärung / Antragsformular der Zulassungsstelle
  • Ggf. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
  • Vollmacht, wenn Sie jemanden beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • In einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Hinweis: Einige Zulassungsstellen verlangen hierzu Ihr persönliches Erscheinen. Erkundigen Sie sich also besser vorher.
Ausstellung eines Ersatzführerscheins
Wichtig: Informieren Sie sich zuerst bei Ihrer Zulassungsstelle, ob sie Ersatzführerscheine ausstellt. Manche Stadt- oder Kreisverwaltungen haben dafür eine eigene Führerscheinstelle.
Sie brauchen:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Lichtbild
  • Ggf. Diebstahlanzeige
  • Ggf. Verlusterklärung / eidesstattliche Versicherung
  • Führerschein (wenn das Original zwar vorhanden, aber beschädigt ist)
  • Ggf. Karteikartenabschnitt (wenn der alte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde)
Hinweis: Altführerscheine werden auf Scheckkartenformat umgestellt. Im Allgemeinen muss der Ersatzführerschein persönlich beantragt werden.
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