Ratgeber Autokauf - Fahrzeugpapiere
Sollten Ihnen Ihre Fahrzeugpapiere abhanden gekommen sein oder darin veraltete Daten stehen, kann es bei einer Fahrzeugkontrolle Probleme geben.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Wohnungswechsel oder Namensänderung
Dafür brauchen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen
Dafür brauchen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Ggf. TÜV-Untersuchungsbericht bzw. Dekra-Nachweis
Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheins oder -briefs
Dafür brauchen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Ggf. Bescheinigungen über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
- Verlusterklärung / Antragsformular der Zulassungsstelle
- Ggf. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- Vollmacht, wenn Sie jemanden beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- In einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Hinweis: Einige Zulassungsstellen verlangen hierzu Ihr persönliches Erscheinen. Erkundigen Sie sich also besser vorher.
Ausstellung eines Ersatzführerscheins
Wichtig: Informieren Sie sich zuerst bei Ihrer Zulassungsstelle, ob sie Ersatzführerscheine ausstellt. Manche Stadt- oder Kreisverwaltungen haben dafür eine eigene Führerscheinstelle.
Sie brauchen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Lichtbild
- Ggf. Diebstahlanzeige
- Ggf. Verlusterklärung / eidesstattliche Versicherung
- Führerschein (wenn das Original zwar vorhanden, aber beschädigt ist)
- Ggf. Karteikartenabschnitt (wenn der alte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde)
Hinweis: Altführerscheine werden auf Scheckkartenformat umgestellt. Im Allgemeinen muss der Ersatzführerschein persönlich beantragt werden.
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