Autoversicherung - AutoverkaufAutoverkauf: Bis wann muss die Autoversicherung darüber informiert werden?
Wenn Sie Ihr Auto verkauft haben, sollten Sie umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche, Ihre Autoversicherung darüber informieren. Am besten halten Sie bereits im Kaufvertrag fest, dass das Fahrzeug schnellstmöglich durch den Käufer ab- bzw. umgemeldet werden muss, denn die Kfz-Versicherung wird erst zum amtlichen Ab- bzw. Ummelde-Termin abgerechnet. Das bedeutet für Sie, dass der Beitrag bis zur Vertragsbeendigung bezahlt werden muss.
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